Worum geht es?
Die Stadt Espelkamp ändert ihre Satzung für den Offenen Ganztag an den Grundschulen. Hintergrund ist ein neuer bundesweiter Rechtsanspruch: Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Kinder der ersten Klassenstufe Anspruch auf acht Stunden Ganztagsbetreuung täglich – einschließlich der Ferienzeiten. Die Anpassung soll die Satzung mit dieser Rechtslage in Einklang bringen.
Hintergrund
Seit Langem ist im Offenen Ganztag (OGS) die Aufnahme freiwillig, ein Teilnahmeanspruch besteht bislang nicht. Mit dem stufenweise startenden Rechtsanspruch ändert sich das: Wo das Gesetz greift, müssen Kommunen einen Platz und auch Ferienbetreuung vorhalten. Espelkamp bereitet das im Qualitätszirkel OGS gemeinsam mit Schulen, Trägern und Verwaltung vor. Nach Einschätzung der Verwaltung reichen die bisherigen Strukturen dafür nicht aus, und zusätzliche Mittel, um alle Mehrbedarfe aufzufangen, stehen derzeit nicht in auskömmlichem Umfang bereit.
Was bedeutet das für die Stadt?
Die Satzungsänderung schafft den rechtlichen Rahmen, um den Anspruch umzusetzen. Konkret bedeutet das: Die Ferienbetreuung soll künftig in den Oster-, Sommer- und Herbstferien grundsätzlich am jeweiligen Schulstandort stattfinden – im Grundschulverbund Süd an den Teilstandorten. Bei Bedarf kann die Stadt die Betreuung aber auch standortübergreifend, zentral oder in anderer geeigneter Form organisieren. Ergänzend sollen Angebote aus der Kinder- und Jugendhilfe eingebunden werden können. Details zur genauen Ausgestaltung – etwa konkrete Standorte, Zeiten oder Personalbedarf – sind noch offen und sollen in weiteren Beratungen im Qualitätszirkel OGS geklärt werden.
Was bedeutet das für Bürger?
Für Eltern von Grundschulkindern ändert sich vor allem eines: Im ersten Schuljahr ab 2026/27 haben Erstklässler einen gesetzlichen Anspruch auf einen OGS-Platz mit acht Stunden täglich und Ferienbetreuung. Die Stadt darf diesen Anspruch nicht mehr pauschal ablehnen – wer keinen Platz bekommt, kann sich auf die gesetzlichen Vorgaben berufen. Gleichzeitig bleiben die Elternbeiträge unverändert: Die Beitragsstaffel reicht weiterhin von 0 Euro (bis 25.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen) bis 216 Euro monatlich (über 105.000 Euro). Geschwisterkinder erhalten wie bisher 50 Prozent Ermäßigung für das zweite Kind, das dritte und weitere Kinder sind beitragsfrei. Ein Ausschluss aus dem OGS-Angebot bleibt nur in begründeten Einzelfällen möglich – etwa bei dauerhaftem Zahlungsverzug oder massiven Verhaltensproblemen. Vor einem Ausschluss von Kindern mit gesetzlichem Anspruch muss künftig geprüft werden, ob eine andere geeignete Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht.