Worum geht es?
Der Ausschuss für Sport, Vereinswesen und Soziales soll über einen dauerhaften jährlichen Zuschuss der Stadt Espelkamp an die Evangelische Stiftung Ludwig-Steil-Hof — Trägerin des Seniorenbüros für den Altkreis Lübbecke mit Sitz in Espelkamp — entscheiden. Der Zuschuss übernimmt die Miete der Räumlichkeiten des Seniorenbüros, maximal 9.600 Euro pro Jahr, ausgezahlt wird jedoch nur die tatsächlich anfallende Miete.
Hintergrund
Das Seniorenbüro ist nach Darstellung der Verwaltung die zentrale Anlaufstelle für ältere Menschen in Espelkamp: Es berät, informiert, bietet Begegnung und unterstützt bei Fragen des Alltags — Aufgaben, die wesentlich zur Teilhabe, Selbstständigkeit und Lebensqualität vor Ort beitragen. Die Stadt Espelkamp fördert die Mietkosten bereits seit vielen Jahren. Bisher musste der Zuschuss jedoch Jahr für Jahr neu beschlossen werden — ein aufwendiges Verfahren für eine bereits bewährte Einrichtung.
Mit dem neuen Beschluss soll die Förderung ab dem Haushaltsjahr 2026 bis auf Weiteres automatisch fließen. Künftig entfällt der jährliche Einzelbeschluss; die Verwaltung wird beauftragt, den Posten dauerhaft in die Haushaltsplanung aufzunehmen. So bleibt das Angebot am Standort Espelkamp langfristig gesichert, und das Verfahren wird deutlich vereinfacht.
Was bedeutet das für die Stadt?
Federführend ist das Sachgebiet 2.2 Bildung, Generationen, Vereinswesen (Frau Krause).
- Höhe: Maximal 9.600 Euro pro Jahr, gedeckelt auf die tatsächlich entstehende Miete — bei niedrigerer Miete wird weniger ausgezahlt.
- Laufzeit: Ab dem Haushaltsjahr 2026 bis auf Weiteres, also nicht befristet.
- Vorbehalt: Die Zahlung gilt nur, wenn im jeweiligen Haushaltsjahr Mittel bereitstehen. In einem Sparhaushalt könnte die Förderung theoretisch ausfallen.
- Verwaltung: Die Verwaltung wird beauftragt, den Posten dauerhaft in die Haushaltsplanung aufzunehmen — künftig kein jährlicher Ratsbeschluss mehr nötig.
Konkrete Angaben zur aktuellen Miethöhe, zur Größe der Räume oder zum genauen Standort des Büros in Espelkamp sind der Vorlage nicht zu entnehmen.
Was bedeutet das für Bürger?
Für die meisten Espelkamper ändert sich im Alltag wenig — das Angebot des Seniorenbüros bleibt wie gewohnt bestehen. Wer die Beratungs-, Informations- und Begegnungsangebote nutzt, kann weiter darauf zählen. Profitieren dürften vor allem ältere Bürgerinnen und Bürger sowie deren Angehörige, die auf wohnortnahe Beratung angewiesen sind. Mit dem Beschluss entfällt künftig der jährliche Einzelbeschluss; das Angebot bleibt bestehen.