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Ausschuss für Stadtentwicklung · 108/2026 · 12. Juli 2026 · Wichtigkeit 4/5

Klinikum Lübbecker Land: Stadt schafft Baurecht für neuen Standort im Gabelhorst

Was bedeutet das für Espelkamper?
Mit dem Ratsbeschluss am 15. Juli würde der Weg für den neuen Klinikstandort am Standort Gabelhorst formal frei.
Ergebnis noch nicht veröffentlicht
Die Sitzung (Mi, 15.07.2026 16:00 Uhr Ratssitzung) hat bereits stattgefunden, aber die Stadt hat das Ergebnis noch nicht im Ratsinformationssystem veröffentlicht.
Warum dauert das?

Worum geht es?

Der Stadtrat soll am 15. Juli 2026 den Bebauungsplan Nr. 72 „Klinikum Lübbecker Land" und die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes als Satzung beschließen. Damit würde die Stadt Espelkamp das Baurecht für den geplanten zentralen Klinikstandort am Standort Gabelhorst schaffen. Federführend ist das Sachgebiet 3.2 Stadtplanung, Bauordnung (Herr Hatebur).

Hintergrund

Der Kreis Minden-Lübbecke und die Mühlenkreiskliniken bündeln die bisherigen Krankenhausstandorte im Lübbecker Land an einem neuen Standort in Espelkamp. Nach einem Standortauswahlverfahren fiel die Wahl auf die Fläche „Gabelhorst" — halb Landwirtschaft, halb Wald. Der Rat hatte im Juni 2024 die Einleitung des Bauleitplanverfahrens beschlossen. Die Kosten für das Klinikum sind in der Bürgerbeteiligung mit rund 252 Millionen Euro beziffert worden.

Was bedeutet das für die Stadt?

Die Verwaltung hat das Planungsbüro Drees & Huesmann (Herr Fritz) eingebunden. Mit dem Satzungsbeschluss ist das Baurechtsverfahren aus kommunaler Sicht abgeschlossen — danach liegt der Ball bei Kreis und Mühlenkreiskliniken für Förderantrag, Baubeschluss und Bau.

Die Erschließung des Standorts ist im Plan vorgesehen: die Straße Gabelhorst soll mittig im Plangebiet zu einem Kreisverkehr ausgebaut werden. Eine direkte Anbindung an die Bundesstraße B 239 ist aus verkehrstechnischen und rechtlichen Gründen nicht zulässig. Die Lage und Gestaltung der Wirtschaftszufahrt sowie des Hubschrauberlandeplatzes wurden schalltechnisch untersucht; die einschlägigen Richtwerte werden nach aktuellem Stand eingehalten.

Eine Drehung des Gebäudekomplexes, wie sie von einigen Anwohnenden angeregt wurde, ist nach Darstellung der Verwaltung nicht möglich — die westliche Anordnung bleibt.

Was bedeutet das für Bürger?

Mit dem Satzungsbeschluss würde der Weg für den neuen Klinikstandort am Standort Gabelhorst formal frei — vorausgesetzt, die Förderzusage des Landes steht. Die Anwohnerinnen und Anwohner der angrenzenden Wohngebiete (Aussiger Straße) müssen sich auf den Bau eines großen Klinikums einstellen, dessen Erschließung über die Straße Gabelhorst erfolgt.

Die Bürgerbeteiligung hat eine Reihe konkreter Sorgen aufgegriffen — vom Erhalt des Gabelhorster Waldes über Lärmbelästigung durch Rettungswagen und Helikopterlandeplatz bis zu einer zusätzlichen Verkehrs- und Parkraumbelastung der Wohngebiete. Der Bebauungsplan reagiert auf einige dieser Punkte mit Festsetzungen — unter anderem mit der Kreisverkehrslösung und der Sicherung der verbleibenden Waldflächen als Wald. Ob die geplanten Maßnahmen aus Sicht der Aktionsgruppe Gabelhorster Wald ausreichen, wird sich bei der Umsetzung zeigen.

Argumente der Befürworter
  • Bündelt die stationäre Gesundheitsvorsorge im Lübbecker Land an einem Standort statt mehrerer Standorte.
  • Schafft die planungsrechtliche Grundlage für den Bau des Klinikums Lübbecker Land — federführend durch die Stadt Espelkamp vorbereitet.
  • Mehrere gesetzliche Beteiligungsschritte sind durchlaufen, Anregungen und Bedenken sind dokumentiert und in die Vorlage eingearbeitet.
  • Die Erschließung des Standorts ist über einen Kreisverkehr auf der Straße Gabelhorst geplant — mit Berücksichtigung des nicht motorisierten Verkehrs.
Argumente der Kritiker
  • Ein Eingriff in den Gabelhorster Wald bleibt unvermeidlich — auch wenn der Ausgleich rechtlich gesichert ist, geht bestehender Wald im Plangebiet verloren.
  • Die Erschließung läuft über die Straße Gabelhorst und damit entlang bestehender Wohnbebauung — Anwohnerinnen und Anwohner befürchten Lärm durch Rettungswagen, Helikopterlandeplatz und Wirtschaftsverkehr.
  • Eine direkte Anbindung an die Bundesstraße B 239 ist nicht zulässig — damit bleibt die innerörtliche Erschließung der einzige Zugang.
  • Eine Drehung des Gebäudekomplexes, wie sie von Anwohnenden vorgeschlagen wurde, ist nach Darstellung der Verwaltung nicht möglich.

Häufige Fragen

Wo entsteht das Klinikum?
Am Standort Gabelhorst in Espelkamp, auf einer Fläche, die bisher halb landwirtschaftlich und halb Wald ist. Federführend auf Seiten der Stadt ist das Sachgebiet 3.2 Stadtplanung, Bauordnung (Herr Hatebur). Der Standort wurde nach einem Standortauswahlverfahren ausgewählt, in dem verschiedene Potenzialflächen auf ihre Eignung geprüft wurden.
Was passiert mit dem Gabelhorster Wald?
Im Plangebiet gehen rund 31.134 Quadratmeter Wald verloren. Nach Bundeswaldgesetz und Landesforstgesetz NRW ist ein Ausgleich im Verhältnis 1:2,5 erforderlich — der benötigte Waldausgleich beträgt damit rund 77.835 Quadratmeter. Die Umsetzung ist über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Espelkamp und dem Kreis Minden-Lübbecke vom 18.06.2026 verbindlich geregelt: Aufforstungen auf externen Flächen in den Gemarkungen Isenstedt und Kleinendorf (Herbst 2027) sowie Hille (Herbst 2030, wegen bestehendem Pachtverhältnis). Sämtliche Kosten — Planung, Pflanzung, Pflege, Wildschutz, Erfolgskontrolle und dauerhafte Unterhaltung — trägt der Kreis. Die Pflanzung orientiert sich an den Waldentwicklungstypen-Empfehlungen von Waldinfo.NRW, abgestimmt mit dem Regionalforstamt Ostwestfalen-Lippe und der Unteren Naturschutzbehörde.
Wie teuer wird das Projekt?
In der Bürgerbeteiligung wurde das Vorhaben mit rund 252 Millionen Euro beziffert. Die endgültigen Kosten stehen erst nach Vorlage der Landesförderung fest. Landrat Dogan erläuterte, dass man sich zum Zeitpunkt der Bürgerbeteiligung in der Leistungsphase III befinde, die bis Ende 2025 abgeschlossen sein müsse, um den Projektantrag final einreichen zu können.
Wann beginnt der Bau?
Nach dem Satzungsbeschluss am 15. Juli 2026 liegt der Ball bei Kreis und Mühlenkreiskliniken für Förderantrag und Baubeschluss. Erst nach Vorlage der Förderzusage kann ein Baubeschluss für das Klinikum Lübbecker Land gefasst werden. Ein konkreter Baubeginn ist aus den vorliegenden Unterlagen nicht erkennbar.
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