Worum geht es?
Der Stadtrat soll am 15. Juli 2026 den Bebauungsplan Nr. 72 „Klinikum Lübbecker Land" und die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes als Satzung beschließen. Damit würde die Stadt Espelkamp das Baurecht für den geplanten zentralen Klinikstandort am Standort Gabelhorst schaffen. Federführend ist das Sachgebiet 3.2 Stadtplanung, Bauordnung (Herr Hatebur).
Hintergrund
Der Kreis Minden-Lübbecke und die Mühlenkreiskliniken bündeln die bisherigen Krankenhausstandorte im Lübbecker Land an einem neuen Standort in Espelkamp. Nach einem Standortauswahlverfahren fiel die Wahl auf die Fläche „Gabelhorst" — halb Landwirtschaft, halb Wald. Der Rat hatte im Juni 2024 die Einleitung des Bauleitplanverfahrens beschlossen. Die Kosten für das Klinikum sind in der Bürgerbeteiligung mit rund 252 Millionen Euro beziffert worden.
Was bedeutet das für die Stadt?
Die Verwaltung hat das Planungsbüro Drees & Huesmann (Herr Fritz) eingebunden. Mit dem Satzungsbeschluss ist das Baurechtsverfahren aus kommunaler Sicht abgeschlossen — danach liegt der Ball bei Kreis und Mühlenkreiskliniken für Förderantrag, Baubeschluss und Bau.
Die Erschließung des Standorts ist im Plan vorgesehen: die Straße Gabelhorst soll mittig im Plangebiet zu einem Kreisverkehr ausgebaut werden. Eine direkte Anbindung an die Bundesstraße B 239 ist aus verkehrstechnischen und rechtlichen Gründen nicht zulässig. Die Lage und Gestaltung der Wirtschaftszufahrt sowie des Hubschrauberlandeplatzes wurden schalltechnisch untersucht; die einschlägigen Richtwerte werden nach aktuellem Stand eingehalten.
Eine Drehung des Gebäudekomplexes, wie sie von einigen Anwohnenden angeregt wurde, ist nach Darstellung der Verwaltung nicht möglich — die westliche Anordnung bleibt.
Was bedeutet das für Bürger?
Mit dem Satzungsbeschluss würde der Weg für den neuen Klinikstandort am Standort Gabelhorst formal frei — vorausgesetzt, die Förderzusage des Landes steht. Die Anwohnerinnen und Anwohner der angrenzenden Wohngebiete (Aussiger Straße) müssen sich auf den Bau eines großen Klinikums einstellen, dessen Erschließung über die Straße Gabelhorst erfolgt.
Die Bürgerbeteiligung hat eine Reihe konkreter Sorgen aufgegriffen — vom Erhalt des Gabelhorster Waldes über Lärmbelästigung durch Rettungswagen und Helikopterlandeplatz bis zu einer zusätzlichen Verkehrs- und Parkraumbelastung der Wohngebiete. Der Bebauungsplan reagiert auf einige dieser Punkte mit Festsetzungen — unter anderem mit der Kreisverkehrslösung und der Sicherung der verbleibenden Waldflächen als Wald. Ob die geplanten Maßnahmen aus Sicht der Aktionsgruppe Gabelhorster Wald ausreichen, wird sich bei der Umsetzung zeigen.