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Ausschuss für Stadtentwicklung · 110/2026 · 2. Juli 2026 · Wichtigkeit 3/5

LIDL plant Umzug im Quartier Breslauer Straße

Was bedeutet das für Espelkamper?
LIDL wechselt im Quartier Breslauer Straße/Görlitzer Straße den Standort und vergrößert sich — Woolworth und Hol'Ab! ziehen ins alte LIDL-Gebäude.
Ergebnis noch nicht veröffentlicht
Die Sitzung (Di, 30.06.2026 16:00 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung) hat bereits stattgefunden, aber die Stadt hat das Ergebnis noch nicht im Ratsinformationssystem veröffentlicht.
Warum dauert das?

Kurzfassung: LIDL will im Espelkamper Quartier Breslauer Straße/Görlitzer Straße in das Gebäude des Fachmarkts III umziehen und sich vergrößern. Dafür muss der Bebauungsplan Nr. 52b geändert werden — der Ausschuss für Stadtentwicklung berät am 30. Juni 2026 darüber.

Worum geht es?

Der Discounter LIDL plant, seinen Standort im Bereich Breslauer Straße/Görlitzer Straße zu wechseln und in den benachbarten Fachmarkt III umzuziehen — und sich dabei zu vergrößern. Damit Woolworth, der Hol'Ab!-Getränkemarkt, eine Bäckerei und ein Blumenladen in das bisherige LIDL-Gebäude einziehen können, muss der geltende Bebauungsplan Nr. 52b geändert werden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Espelkamp berät am 30. Juni 2026 darüber.

Hintergrund

Der Bebauungsplan Nr. 52b regelt seit Jahren, welche Sortimente und Verkaufsflächen in dem Gebiet zulässig sind — mit dem Ziel, die Versorgung im östlichen Zentrum Espelkamps geordnet zu entwickeln. Nach den bisherigen Festsetzungen wäre der geplante Tausch der Geschäfte zwischen LIDL-Neubau und altem LIDL-Gebäude nicht zulässig. Deshalb soll das Sondergebiet SO 3a neu gefasst werden: künftig sollen dort sowohl großflächige als auch nicht-großflächige Einzelhandelsnutzungen erlaubt sein.

Das Verfahren läuft als beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch. Lt. Vorlage entfällt dadurch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung — eine normale öffentliche Auslegung der Pläne ist aber vorgesehen. Auf eine Umweltprüfung wird verzichtet. Ein Übersichtsplan liegt den Unterlagen bei, Details werden in der Sitzung nachgereicht.

Was bedeutet das für die Stadt?

Kosten und Zeitplan sind aus den vorliegenden Unterlagen nicht erkennbar. Klar ist: Für die Stadt entsteht ein überschaubarer Verwaltungsaufwand, weil kein vollständiges Bauleitplanverfahren mit Umweltprüfung durchlaufen werden muss. Der Umbau selbst — LIDL-Neubau im Fachmarkt III sowie Umbau des alten LIDL-Gebäudes — liegt bei den jeweiligen Unternehmen.

Was bedeutet das für Bürger?

Für die Menschen vor Ort ändert sich vor allem der Standort von LIDL: Der Discounter zieht vom heutigen Platz in das Gebäude des Fachmarkts III um, das dadurch frei wird. Woolworth und Hol'Ab! sollen ins alte LIDL-Gebäude einziehen, Bäckerei und Blumenladen müssen ihren Standort im Fachmarkt III aufgeben. Ob es während der Bau- und Umzugsphase zu Einschränkungen kommt, ist aus den Unterlagen nicht erkennbar. Hinweis: In den Dokumenten wird teils von der 3., teils von der 4. Änderung des Bebauungsplans gesprochen — Details noch offen.

Argumente der Befürworter
  • Städtebauliche Neuordnung schafft Planungsrecht für moderne, größere Einzelhandelsflächen im Zentrum von Espelkamp.
  • Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB verkürzt die Verwaltungsdauer und spart Ressourcen.
  • Ansiedlung von Woolworth und Hol'Ab! erhält die Nahversorgung im Quartier und bündelt Angebote.
  • Verzicht auf Umweltprüfung entlastet die Verwaltung bei einem klar innerstädtischen Vorhaben.
Argumente der Kritiker
  • Lt. Vorlage sieht das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB keine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vor.
  • Wegfall der Standorte von Bäckerei und Blumenladen im Fachmarkt III bedeutet Verlust gewachsener Anbieter.
  • Unterschiedliche Angaben in den Unterlagen (3. bzw. 4. Änderung) werfen Fragen zur Klarheit der Vorlage auf.

Häufige Fragen

Was plant LIDL in Espelkamp?
LIDL will vom heutigen Standort im Quartier Breslauer Straße/Görlitzer Straße in das Gebäude des Fachmarkts III umziehen und sich dabei vergrößern.
Was passiert mit dem alten LIDL-Gebäude?
Dort sollen Woolworth und der Hol'Ab!-Getränkemarkt einziehen.
Warum muss der Bebauungsplan geändert werden?
Der geltende Bebauungsplan Nr. 52b lässt den geplanten Tausch der Geschäfte zwischen LIDL-Neubau und altem LIDL-Gebäude bisher nicht zu.
Wann wird entschieden?
Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Espelkamp berät am 30. Juni 2026.
Themen
BebauungsplanBreslauer StraßeEinzelhandelStadtentwicklung